Gilde des Rollenspieles
§1
Name
und Sitz des Vereines
Der
Verein führt den Namen „Gilde des Rollenspieles“.
Er
führt den Rechtstatus eines eingetragenen Vereins und hat den Sitz in 23746
Kellenhusen, Grüner Winkel 6.
§2
Aufgaben
und Zweck des Vereins
Der
Verein hat folgende Aufgaben und dient folgenden Zwecken
Mobilisierung
und Konsolidierung der Rollenspieler in deren Freizeit, sowie Betreuung
dieser.
Begeisterung
Jugendlicher für das kulturschaffende Rollenspiel.
Vertiefung
der Kontakte zwischen Rollenspielern und anderen Personen.
Organisation
von Festen, Live Rollenspielen und Zusammenkünften im Rahmen des
Rollenspieles.
Zur
Erfüllung seiner Aufgaben kann der Verein einen Wirtschaftsbetrieb
einrichten.
§3
Mitgliedschaft
Ordentliche
Mitglieder können auf Antrag sein:
1.1
Einwohner des
Ostseeheilbades Kellenhusen, im Alter von mindestens 16 Jahren und positiven
rollenspielerischen Ambitionen.
Die
außerordentliche Mitgliedschaft können auf Antrag erwerben:
2.1
Alle Personen des öffentlichen
Lebens.
Über
die Mitgliedschaft des unter 1.1 – 2.1 aufgeführten Personenkreises
entscheidet im Einzelfall der Vorstand.
§4
Ende
der Mitgliedschaft
Die
Mitgliedschaft wird beendet:
-
durch schriftliche
Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand zum Jahresende, unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von 14 Tagen
-
durch Tod eines
Mitgliedes
-
durch Auflösung des
Vereins
-
durch
Mehrheitsbeschluss des Vorstandes
§5
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
ist das Kalenderjahr.
§6
Mitgliedsbeiträge
Die
Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Eine Aufnahmegebuehr wird erhoben.
§7
Vereinsorgane
Organe
des Vereins sind:
-
die
Mitgliederversammlung der ordentlichen Mitglieder
-
der Vorstand
§8
Mitgliederversammlung
Die
Mitgliederversammlung wählt den Vorstand. Seine Amtszeit daürt längstens
3 Jahre. Wiederwahl ist möglich.
Spätestens
bis zum 31.03. jeden Jahres hat eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung)
stattzufinden.
Ihr
obliegt:
Wahl
der Mitglieder des Vorstandes
Wahl
der Kassenprüfer
Festsetzung
des Mitgliedbeitrages
Beschluss
über Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinszwecks und der
Vereinsauflösung
Beaufsichtigung
des Vorstandes durch Entgegennahme des Jahresberichtes mit letzter Gewinn-
und Verlustrechnung
Entlastung
des Vorstandes
Planung,
Organisation und Ideen für Feste und Live Rollenspiele
Die
Angelegenheiten des Vereins werden, sofern sie nicht vom Vorstand
wahrgenommen werden, durch Beschlußfassung der Mitgliederversammlung
geordnet. Bei der Beschlußfassung entscheidet die Mehrheit der
stimmberechtigten Mitglieder.
Die
Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Angabe der
Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von 10 Arbeitstagen
einzuberufen.
Bei
einer Beschlußunfähigkeit (weniger als ein Drittel der ordentlichen
Mitglieder) der Mitgliederversammlung ist der Vorstand berechtigt, eine neü
Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen, frühestens
jedoch eine halbe Stunde nach Ende der vorhergehenden Mitgliederversammlung.
Sie ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder
beschlussfähig. Dies gilt nicht für die Mitlgiederversammlung, die unter
anderem zu Zwecken des 13 dieser Satzung einberufen werden.
Werden
Mitgliederversammlungen einberufen, die die Auflösung des Vereines
beschliessen sollen, so ist bei deren Beschlußunfähigkeit die
Mitlgliederversammlung frühestens nach einer Frist von zwei Wochen mit der
gleichen Tagesordnung erneut einzubeinzuberufen.
Außerordentliche
Mitgliederversammlungen sind vom Vorstan einzuberufen, wenn das Interesse
des Vereines es erfordert, oder eine Einberufung von einem Drittel der
Mitlglieder schriftlich, unter Angabe des Zweckes verlangt wird.
Die
Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind in einer Niederschrift
festzuhalten, die vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen
ist.
Stimmrecht
haben nur ordentliche Mitglieder.
Anträge
zur Tagesordnung können von jedem Mitglied schriftlich innerhalb einer
Frist bis zu drei Tagen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand bestellt
werden. Sie sind vom Vorsitzenden auf die Tagesordnung zu nehmen. Der Antrag
ist kurz zu begründen.
Anträge
zur Tagesordnung können in der Mitgliederversammlung von jedem Mitglied
gestellet werden. Sie sind zu behandeln, wenn die Mehrheit der
stimmberechtigten Mitglieder dies beschließt.
§9
Vorstand
Der
Verein wird vom Vorstand geleitet. Seine Tätigkeit ist ehrenamtlich. Der
Vorstand wird für längstens drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt.
Die Wiederwahl eines Vorstandmitgliedes ist möglich.
Er
besteht aus:
dem
Vorsitzenden
dem
stellvertretenden Vorsitzenden
dem
Kassenwart
dem
Schriftführer
dem
Pressesprecher
dem
Jugendwart
dem
Ehrenvorsteher
Vorstand
im Sinne des 26 BGB(geschäftsführender Vorstand) sind der Vorsitzende, der
stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart.
Der
Gesamtvorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder,
davon 1 Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes, anwesend sind.
Vorstandsitzungen
sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereines es erfordert, oder
mindestens drei Mitglieder des Gesamtvorstandes eine solche Einberufung
verlangen.
Die
Beschlüße des Vorstandes sind in einer Niederschrift festzuhalten, die vom
Vorsitzenden und Schriftführer zu unterschreiben ist.
Werden
außerordentliche Mitglieder in den Vorstand gewählt, erhalten sie
Stimmrecht.
Der
Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins, er vertritt den Verein
gerichtlich und außergerichtlich.
§10
Satzungsänderung
Zu
einer Satzungsänderung ist eine Mehrheit von 2/3 der Mitgliederversammlung
erforderlich.
§11
Abstimmungen
Bei
Abstimmungen werden nur die abgegebenen Stimmen gewertet. Zur Annahme eines
Antrages ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei
Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Stimmenenthaltung zählt als Nein-Stimme.
§12
Kassenprüfung
Die
Mitgliederversammlung wählt jeweils für das laufende Geschäftsjahr zwei Prüfer,
die jährlich gemeinsam die Verwaltung und Verwendung der finanziellen Mittel
auf rechnerische und sachliche Richtigkeit prüfen.
§13
Auflösung
Der
Verein kann durch Beschluß der Mitgliederversammlung aufgelöst werden, die
ausschließlich zu diesem Zweck einzuberufen ist. Zur Auflösung des
Vereines ist eine 2/3 Mehrheit der ordentlichen Mitglieder erforderlich.
Bei
Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung über den
Verbleib des Vermögens.
§14
Pflichten
der Mitglieder
Jedes
Mitlglied unterwirft sich der Vereinssatzung.
Jedes
ordentliche Mitlglied sollte sich mit der Tätigkeit des Rollenspieles, voll
identifizieren können.
Es
wird von jedem ordentlichen Mitglied Engagement im Verein erwartet.
Jedes
Mitglied ist dazu verpflichtet, interessierte Außenstehende Personen über
Rollenspiele zu informieren.
§15
Gerichtsstand
Gerichtsstand
ist das für Kellenhusen zuständige Amtsgericht.
§16
Inkrafttreten
Die
Satzung tritt nach Beschlußfassung durch die Mitgliederversammlung und mit
sofortiger Wirkung in Kraft.
Kellenhusen
den 28.April 2002 - 17:10 Uhr
Die
Sieben Gründungsmitglieder:
Kevin Küssner
Sebastian Ristic
Jan Paustian
Wofgang Schulz
Daniel Jaschke
Ron Spieckermann
Matthias Reschke
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