Gilde des Rollenspieles

 

Satzung:

 

§1

Name und Sitz des Vereines

 

Der Verein führt den Namen „Gilde des Rollenspieles“.

Er führt den Rechtstatus eines eingetragenen Vereins und hat den Sitz in 23746 Kellenhusen, Grüner Winkel 6.

 

§2

Aufgaben und Zweck des Vereins

 

Der Verein hat folgende Aufgaben und dient folgenden Zwecken

 

  1. Mobilisierung und Konsolidierung der Rollenspieler in deren Freizeit, sowie Betreuung dieser.

  2. Begeisterung Jugendlicher für das kulturschaffende Rollenspiel.

  3. Vertiefung der Kontakte zwischen Rollenspielern und anderen Personen.

  4. Organisation von Festen, Live Rollenspielen und Zusammenkünften im Rahmen des Rollenspieles.

  5. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Verein einen Wirtschaftsbetrieb einrichten.

 

§3

Mitgliedschaft

 

  1. Ordentliche Mitglieder können auf Antrag sein:

1.1  Einwohner des Ostseeheilbades Kellenhusen, im Alter von mindestens 16 Jahren und positiven rollenspielerischen Ambitionen.

  1. Die außerordentliche Mitgliedschaft können auf Antrag erwerben:

2.1  Alle Personen des öffentlichen Lebens.

 

Über die Mitgliedschaft des unter 1.1 – 2.1 aufgeführten Personenkreises entscheidet im Einzelfall der Vorstand.

 

§4

Ende der Mitgliedschaft

 

Die Mitgliedschaft wird beendet:

 

-         durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand zum Jahresende, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen

-         durch Tod eines Mitgliedes

-         durch Auflösung des Vereins

-         durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes

 

§5

Geschäftsjahr

 

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§6

Mitgliedsbeiträge

 

Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Eine Aufnahmegebuehr wird erhoben.

 

§7

Vereinsorgane

 

Organe des Vereins sind:

-         die Mitgliederversammlung der ordentlichen Mitglieder

-         der Vorstand

 

§8

Mitgliederversammlung

 

  1. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand. Seine Amtszeit daürt längstens 3 Jahre. Wiederwahl ist möglich.

  2. Spätestens bis zum 31.03. jeden Jahres hat eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) stattzufinden.

 

Ihr obliegt:

 

    1. Wahl der Mitglieder des Vorstandes

    2. Wahl der Kassenprüfer

    3. Festsetzung des Mitgliedbeitrages

    4. Beschluss über Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinszwecks und der Vereinsauflösung

    5. Beaufsichtigung des Vorstandes durch Entgegennahme des Jahresberichtes mit letzter Gewinn- und Verlustrechnung

    6. Entlastung des Vorstandes

    7. Planung, Organisation und Ideen für Feste und Live Rollenspiele

 

  1. Die Angelegenheiten des Vereins werden, sofern sie nicht vom Vorstand wahrgenommen werden, durch Beschlußfassung der Mitgliederversammlung geordnet. Bei der Beschlußfassung entscheidet die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.

  2. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von 10 Arbeitstagen einzuberufen.

  3. Bei einer Beschlußunfähigkeit (weniger als ein Drittel der ordentlichen Mitglieder) der Mitgliederversammlung ist der Vorstand berechtigt, eine neü Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen, frühestens jedoch eine halbe Stunde nach Ende der vorhergehenden Mitgliederversammlung. Sie ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Dies gilt nicht für die Mitlgiederversammlung, die unter anderem zu Zwecken des 13 dieser Satzung einberufen werden.

  4. Werden Mitgliederversammlungen einberufen, die die Auflösung des Vereines beschliessen sollen, so ist bei deren Beschlußunfähigkeit die Mitlgliederversammlung frühestens nach einer Frist von zwei Wochen mit der gleichen Tagesordnung erneut einzubeinzuberufen.

  5. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorstan einzuberufen, wenn das Interesse des Vereines es erfordert, oder eine Einberufung von einem Drittel der Mitlglieder schriftlich, unter Angabe des Zweckes verlangt wird.

  6. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind in einer Niederschrift festzuhalten, die vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.

  7. Stimmrecht haben nur ordentliche Mitglieder.

  8. Anträge zur Tagesordnung können von jedem Mitglied schriftlich innerhalb einer Frist bis zu drei Tagen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand bestellt werden. Sie sind vom Vorsitzenden auf die Tagesordnung zu nehmen. Der Antrag ist kurz zu begründen.

  9. Anträge zur Tagesordnung können in der Mitgliederversammlung von jedem Mitglied gestellet werden. Sie sind zu behandeln, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder dies beschließt.

 

§9

Vorstand

 

  1. Der Verein wird vom Vorstand geleitet. Seine Tätigkeit ist ehrenamtlich. Der Vorstand wird für längstens drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Wiederwahl eines Vorstandmitgliedes ist möglich.

 

Er besteht aus:

 

    1. dem Vorsitzenden

    2. dem stellvertretenden Vorsitzenden

    3. dem Kassenwart

    4. dem Schriftführer

    5. dem Pressesprecher

    6. dem Jugendwart

    7. dem Ehrenvorsteher

 

  1. Vorstand im Sinne des 26 BGB(geschäftsführender Vorstand) sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart.

  2. Der Gesamtvorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder, davon 1 Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes, anwesend sind.

  3. Vorstandsitzungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereines es erfordert, oder mindestens drei Mitglieder des Gesamtvorstandes eine solche Einberufung verlangen.

  4. Die Beschlüße des Vorstandes sind in einer Niederschrift festzuhalten, die vom Vorsitzenden und Schriftführer zu unterschreiben ist.

  5. Werden außerordentliche Mitglieder in den Vorstand gewählt, erhalten sie Stimmrecht.

  6. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins, er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

 

§10

Satzungsänderung

 

Zu einer Satzungsänderung ist eine Mehrheit von 2/3 der Mitgliederversammlung erforderlich.

 

§11

Abstimmungen

 

Bei Abstimmungen werden nur die abgegebenen Stimmen gewertet. Zur Annahme eines Antrages ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Stimmenenthaltung zählt als Nein-Stimme.

 

§12

Kassenprüfung

 

Die Mitgliederversammlung wählt jeweils für das laufende Geschäftsjahr zwei Prüfer, die jährlich gemeinsam die Verwaltung und Verwendung der finanziellen Mittel auf rechnerische und sachliche Richtigkeit prüfen.

 

§13

Auflösung

 

  1. Der Verein kann durch Beschluß der Mitgliederversammlung aufgelöst werden, die ausschließlich zu diesem Zweck einzuberufen ist. Zur Auflösung des Vereines ist eine 2/3 Mehrheit der ordentlichen Mitglieder erforderlich.

  2. Bei Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung über den Verbleib des Vermögens.

 

§14

Pflichten der Mitglieder

 

  1. Jedes Mitlglied unterwirft sich der Vereinssatzung.

  2. Jedes ordentliche Mitlglied sollte sich mit der Tätigkeit des Rollenspieles, voll identifizieren können.

  3. Es wird von jedem ordentlichen Mitglied Engagement im Verein erwartet.

  4. Jedes Mitglied ist dazu verpflichtet, interessierte Außenstehende Personen über Rollenspiele zu informieren.

 

§15

Gerichtsstand

 

Gerichtsstand ist das für Kellenhusen zuständige Amtsgericht.

 

§16

Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt nach Beschlußfassung durch die Mitgliederversammlung und mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

Kellenhusen den 28.April 2002 - 17:10 Uhr

 

Die Sieben Gründungsmitglieder:

 

Kevin Küssner

Sebastian Ristic

Jan Paustian

Wofgang Schulz

Daniel Jaschke

Ron Spieckermann

Matthias Reschke

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